Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden (nachfolgender Veranstalter genannt)

und

GRS Events (Eberth/Vach/Janke GbR)
Adresse: Felheuerstr. 90 44319 Dortmund
Telefonnummer: +49 231 99777889
E-Mail-Adresse: mail@grs-events.de
Umsatzsteuer-ID: DE320366090
(nachfolgend Dienstleister genannt)

ein Vertrag zu Stande.

  1. Der Veranstalter hat das Recht, gleich aus welchem Grund, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    Im Falle der Stornierung ist der Veranstalter verpflichtet, 25 % der gesamten Vergütung, wenn spätestens 40 Tage vor Vertragsbeginn storniert wird, 50 % der gesamten Vergütung, wenn spätestens 20 Tage vor Vertragsbeginn storniert wird und 80 % der Vergütung, wenn spätestens 3 Tage vor Vertragsbeginn storniert wird, als Schadensersatz an den Dienstleister zu zahlen. Bei einer Stornierung 2 oder weniger Tage vor Mietbeginn ist der gesamte vereinbarte Mietpreis vom Veranstalter zu entrichten. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Dienstleister maßgeblich.

  2. Der Dienstleister haftet nicht für Gehör- und sonstige Gesundheitsschäden die im Zusammenhang mit der Dienstleistung entstanden sind.

  3. Die Veranstaltungsräumlichkeiten müssen zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich sein oder der Veranstalter hat am vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung am Lager zu erscheinen. Vom Veranstalter verschuldete Wartezeiten werden mit 10 Euro pro angefangene Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt.

  4. Eventuelle GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. Diese werden bei einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. öffentliche Partys gegen Eintritt) fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Veranstalter zu entrichten.

  5. Der Veranstalter hat den Dienstleister rechtzeitig, spätestes auf Nachfrage, über Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Rauchmelder in den entsprechenden Veranstaltungsbereichen zu informieren. Ggf. müssen die örtlichen Behörden verständigt werden. Im Falle des Auslösens einer Brandmeldeanlage und dem dadurch entstehenden Feuerwehreinsatz, ist der Veranstalter alleine haftbar. Die Haftung kann nicht auf den Dienstleister übertragen werden.

  6. Falls Mitarbeiter oder Subunternehmer des Dienstleisters nach eigenem Ermessen die Sicherheit ihrer Person, der Materialien oder der Gäste nicht mehr gewährleistet sehen (z.B. stark alkoholisierte/randalierende/aggressive Personen) und der Veranstalter nach Aufforderung seitens des Personals keine oder keine erfolgreichen Maßnahmen ergreift, führt dies zum Ende der Dienstleistung(en) ohne Recht seitens des Veranstalters auf Rückerstattung jeglicher Kosten und/oder Schadensersatz. Liegt eine Gefahrensituation (z.B. durch stark alkoholisierte/randalierende/aggressive Personen) vor und ist der Veranstalter in kurzer Zeit nicht auffindbar und/oder nicht zurechnungsfähig, können Mitarbeiter oder Subunternehmer des Dienstleisters selbstständig und nach eigenem Ermessen die Veranstaltung beenden und gegebenenfalls Polizei- und Ordnungskräfte informieren. Dies führt zum Ende der Dienstleistung(en) ohne Recht seitens des Veranstalters auf Rückerstattung jeglicher Kosten und/oder Schadensersatz.

  7. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder mutwillig durch den Veranstalter oder seinen Gästen verursacht werden, haftet der Veranstalter. Nach der Veranstaltung prüft der Dienstleister sämtliche Materialien auf Vollständigkeit, Funktion und Sauberkeit. Fällt eine Beanstandung an, für dessen Ursache der Veranstalter selbst oder seine Gäste verantwortlich sind, können die Kosten für die Rückstellung auf Originalzustand der Materialien vor der Veranstaltung dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Beanstandungen können bis zu 14 Tage nach Veranstaltungsende geltend gemacht werden. Insbesondere bei Diebstählen oder wirtschaftlichen Totalschäden haftet der Veranstalter und zahlt den Wiederbeschaffungspreis, und nicht den Zeitwert, des beanstandeten Materials an den Dienstleister. Sofern der Dienstleister durch äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Veranstalter kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Der Veranstalter hat für ausreichenden Schallschutz und Sicherheit zu sorgen und den Dienstleister bei Überschreiten der behördlich zugelassenen Emissionsgrenzwerte darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere haftet und bürgt der Veranstalter zudem für sämtliche behördliche Maßnahmen, die infolge von Vernachlässigung der oben genannten und gesetzlicher Pflichten, vollzogen werden. Die Mitarbeiter und Subunternehmer des Dienstleisters handeln jederzeit, insbesondere auch bei privaten Veranstaltungen, nach den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV), der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und der Bauordnung. Werden vom Veranstalter eine oder mehrere dieser Vorschriften missachtet (z.B. fehlende Sekundärsicherungen bei Dekorationen, verstellte Fluchtwege, etc.), kann der Dienstleister seine Dienstleistung(en) verwehren oder abbrechen - Wiederherstellung einer vorschriftsgemäßen Veranstaltung nach DGUV, MVStättVO und der Bauordnung führt zur Wiederaufnahme der Dienstleistung(en).

  8. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach dem tatsächlichem Aufwand. Es wird auf volle Stunden aufgerundet. Wird die vereinbarte Zeit überschritten, erhöht sich der Stundenlohn ab der Überschreitung auf 50 Euro.

  9. Der Dienstleister behält sich vor Bild-, Ton- und Videoaufnahmen vorzunehmen, auf denen keine Personen identifizierbar sind und diese zu Werbezwecken und sonstigen Zwecken zu verwenden und zu verbreiten. Ferner stimmt der Veranstalter ausdrücklich zu, zu Referenz- und Werbezwecken namentlich genannt werden zu dürfen.

  10. Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in deutscher Sprache. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters.

  11. Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden:

    GRS Events (Eberth/Vach/Janke GbR)
    Adresse: Felheuerstr. 90 44319 Dortmund
    Telefonnummer: +49 231 99777889
    E-Mail-Adresse: mail@grs-events.de
    Umsatzsteuer-ID: DE320366090

  12. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, ist das Amtsgericht Dortmund zuständig. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftiger Weise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.